Fragen & Antworten

Terminvereinbarung

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können uns telefonisch unter Tel. 0231 96787910 erreichen um einen Termin zu vereinbaren.

Es ist immer besser telefonisch oder per Mail: info@praxis-am-dorney.de einen Termin mit uns zu vereinbaren, wenn es der Gesundheitszustand Ihres Tieres erlaubt. So werden Stoßzeiten und längere Wartezeiten vermieden.

Kann ich einen Termin bei einem bestimmten Tierarzt vereinbaren?

Selbstverständlich bemühen wir uns, Ihren Wünschen gerecht zu werden. Wir bieten Ihnen wenn möglich immer einen Termin bei dem Tierarzt an, der auf das Krankheitsbild Ihres Tieres spezialisiert ist, wobei viele Bereiche bei uns im Haus durch mehrere tierärztliche Kollegen abgedeckt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nicht immer zeitnah ein Termin bei einem gewünschten Tierarzt möglich ist.

Wir bitten Sie zwei Ihrer bevorzugten Tierärzte an der Anmeldung oder bei telefonischem Kontakt anzugeben. Gerne berücksichtigen wir Ihre Tierarztwünsche, wenn es möglich ist.

Was muss ich vor dem Termin beachten?

Wenn Sie zum ersten Mal einen Termin bei uns wahrnehmen, benötigen wir für unsere Unterlagen einige Angaben über Sie und Ihr Tier. Wir bitten Sie daher zu Ihrem ersten Termin ca. 10 Minuten eher zu erscheinen, da die Bearbeitung dieser Daten einige Zeit in Anspruch nimmt.

Operationen

Was muss vor einer Operation beachtet werden?

Wichtige Punkte die beachtet werden müssen

1. Mahlzeiten
Ihr Tier muss für die anstehende Operation in Vollnarkose nüchtern sein. Ein voller Magen stellt zum einen eine zusätzliche Kreislaufbelastung dar, zum anderen besteht ein erhöhtes Risiko, dass Ihr Tier erbricht. Durch das Erbrechen entsteht Erstickungsgefahr und das Risiko einer lebensbedrohlichen Lungenproblematik.
Vor der Operation sollten Hunde und Katzen deshalb mindestens 12 Stunden keine feste Nahrung mehr bekommen. Wasser darf und sollte jedoch bis ca. 4 Stunden vor der OP angeboten werden, damit der Organismus nicht austrocknet. Zudem bleibt dadurch das Kreislaufvolumen stabil.


Besonderheit: Da bei Heimtieren die Verdauung nur funktioniert, wenn sie fressen, sollten Nager vor und nach einer Operation immer Wasser und Futter zur Verfügung haben.

2. Bewegung
Am Tag vor der Operation und dem OP-Tag selbst ist der Patient zu schonen, d.h. keine Gewaltmärsche, Fahrradtouren oder übermäßiges Toben und möglichst keine unnötige Aufregung. So sind Herz und Kreislauf, Immunsystem und Nervenkostüm nicht überlastet, wodurch das Narkoserisiko verringert wird.


3. Kot- und Urinabsatz
Damit sich Ihr Vierbeiner entsprechend lösen kann, ist es ratsam vor der Operation kurz spazieren zu gehen. Hierfür bietet sich der Dorney-Wald direkt in Praxisnähe an. Dies hilft dem operierenden Tierarzt, da ein kotgefüllter Darm oder eine volle Harnblase bei einer Bauchoperation die Sicht versperren könnte. Zudem ist es für Ihr Tier angenehmer, wenn es in der Aufwachphase nicht dringend für seine Notdurft raus muss.

4. Sonstiges
Bitte machen Sie Ihren Tierarzt unbedingt auf alle Veränderungen wie z.B. Durchfall, Erbrechen, Fieber, Appetitlosigkeit oder Einsetzen der Läufigkeit aufmerksam, da nur ein gesundes Tier im Routinefall den Belastungen einer Narkose  und OP ausgesetzt werden kann. Ob der Patient narkosefähig ist, wird dann nach einer eingehenden Untersuchung vom behandelnden Tierarzt entschieden.

Wie ist der Ablauf vor und nach einer Operation?

Ihr Tier wird am Tag der Operation von dem behandelnden Tierarzt in Empfang genommen und in unseren OP-Bereich gebracht, wo es in Narkose gelegt und für die Operation vorbereitet wird. Alternativ besteht oft die Möglichkeit, dass Sie bei der Gabe der Narkose anwesend sind, bis Ihr Tier schläft.

Nach der Operation wird Ihr Tier in der Aufwachphase betreut und kann anschließend entweder direkt mit Ihnen wieder nach Hause gehen oder wird auf unsere Station verlegt.

Für die Übergabe des Tieres verabreden wir mit Ihnen telefonisch einen Abholtermin. Bei diesem Termin haben Sie die Möglichkeit, dem Tierarzt Fragen zum Operationsverlauf und zur Nachsorge zu stellen.

Wie muss ich mich nach einer Operation verhalten?

Ruhe und Wärme sind für die Aufwach- und Nachschlafphase wichtig, da durch die Narkose das Geräusch- und Berührungsempfinden Ihres Tieres verändert sind und die Körpertemperatur erniedrigt sein kann. Wenn Ihr Vierbeiner noch nicht restlos aus der Narkose erwacht sein sollte, ist es wichtig, dass es in aller Ruhe ausschlafen kann. Um unkoordinierten Aufstehversuchen entgegen zu wirken, sollte ein gemütlicher Platz eingerichtet werden.

Wann eine Nachkontrolle nötig ist, sprechen wir im Einzelfall mit Ihnen ab.

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung, wenn es zu einer Störung des Allgemeinbefindens, wie z.B. Fieber, mehrmaliges Erbrechen oder Nachblutungen kommt.

Die erste Fütterung nach der OP sollten Sie individuell mit dem behandelnden Tierarzt besprechen. Ebenfalls mit der Gabe von Wasser sollte solange gewartet werden, bis das Tier wieder richtig wach ist.

Achtung: Heimtiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Degus, Hamster, Ratten, etc.) dürfen direkt wieder trinken und fressen.

Stationäre Behandlung

Was passiert auf unserer Tierstation?

Unsere Tierärzte und Tiermedizinischen Fachangestellten versorgen und überwachen die Patienten. Hierbei streben wir nach bestmöglicher tiermedizinischer Versorgung, aber auch nach baldiger Entlassung unserer stationären Patienten in die gewohnte Umgebung zu ihren Besitzern.

In fest strukturierten Abläufen findet in unserer Praxis mehrmals täglich eine Visite statt, sowie Medikamentengaben, Wundversorgungen, Futterzeiten und vieles mehr. Intensivpatienten werden darüber hinaus mittels technischer Überwachungsgeräte kontrolliert.

Wie erfahre ich, wie es meinem Tier auf der Station geht?

Selbstverständlich verstehen wir, dass Sie in ständiger Sorge um Ihr Tier sind, wenn Sie es bei uns lassen mussten.

Wenn Sie sich über den aktuellen Zustand Ihres Tieres informieren möchten,  rufen Sie am besten täglich ab 10:00 Uhr, oder nach individueller Vereinbarung in unserer Praxis an. Der Stationsdienst oder der behandelnde Tierarzt gibt Ihnen gerne eine Rückmeldung oder ruft Sie zeitnah zurück, falls er sich gerade in der Behandlung befinden sollte.

Sollte sich der Gesundheitszustand des Patienten bedenklich verschlechtern, melden wir uns unverzüglich bei Ihnen.

Bezahlung

Wie kann ich bezahlen?

Sie können bei uns vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlen. Schecks können wir leider nicht annehmen. Kreditkartenzahlungen werden bei größeren Summen oder bei Kunden aus dem Ausland akzeptiert. Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten wie bspw.  Visa, Master Card oder American Express.

Abgabemedikamente müssen gesondert abgerechnet werden, da wir über zwei verschiedene Praxiskonten verfügen. Ein Konto für tierärztliche Leistungen und ein Konto für Medikamente oder Futtermittel. Aus diesem Grund kommt es zu 2 Buchungsvorgängen bei der Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Zusätzlichen bieten wir das SEPA-Dauerlastschriftverfahren an. Hierbei unterschreiben Sie uns einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat. Für Ihre Unterlagen bekommen Sie selbstverständlich eine Kopie der Lastschrift-Bestätigung. Eine Abbuchung erfolgt dann zum Monatswechsel. Die Quittung über die genaue Auflistung der durchgeführten Leistungen oder Medikamente erhalten Sie im Anschluss per Post.

Kann ich mein Tier krankenversichern und wie funktioniert die Abrechnung mit einer Krankenversicherung?

Diverse Versicherungsunternehmen bieten Tierkrankenversicherungen in verschiedensten Ausführungen an.

So bieten die Versicherungen zum Beispiel auch einen OP-Kostenschutz für Hunde und Katzen an, wodurch Tierarztkosten für Operationen und deren Nachbehandlung bis zum 3-fachen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) übernommen wird. Auch ein Haftpflichtschutz wird manchmal mit Angeboten.

Da wir nicht direkt mit den Versicherungen abrechnen, müssen Sie, falls Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, zunächst in Vorkasse treten. Die Quittung können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen, sodass Ihnen das Geld zurück erstattet wird.

Falls von der Versicherung ein Fragebogen bezüglich der Behandlung ausgestellt werden soll, bringen Sie diesen bitte zum Termin mit. Unsere Tierärzte werden den Fragebogen dann zeitnah ausfüllen.

Wenn Sie sich für eine Versicherung interessieren, stellen wir in unserer Praxis verschiedene Informationsmaterialien und Flyer gerne zur Verfügung. Eine Empfehlung können wir hier leider nicht aussprechen, da diese doch sehr individuell auf das Tier abgestimmt sein sollte.

 

Impfungen

Nicht nur für uns Menschen sondern auch für Haustiere gibt es Impfungen, die vor gefährlichen Infektionskrankheiten schützen sollen. Impfungen können lebensnotwendig sein, um unsere Vierbeiner vor dem Tod zu bewahren. Viele Impfungen sind daher ratsam. Eine generelle Impfpflicht besteht in Deutschland aber nicht. Nur bei Auslandsreisen muss in vielen Ländern eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick, welche Impfungen für Hund, Katze und Co. sinnvoll sind.

Hund

Impfungen für den Hund

Abkürzung Krankheit Krankheitsbild
S Staupe hohes Fieber, Abgeschlagenheit, je nach befallenem Organsystem Durchfall und Erbrechen oder Atemwegssymptome, Schädigung des Gehirns, oft tödlich
H Hepatitis Schädigung von Leber- und Immunzellen, Nieren- und Leberschädigung
P Parvovirose Fieber, blutige Magen-Darm-Erkrankung, oft tödlich
Pi Parainfluenza „Zwingerhusten“, Fieber, rauer, trockener Husten, Rachenentzündung
L Leptospirose Leber- und Nierenfunktionsstörungen, Gerinnungsstörungen, oft tödlich
T Tollwut Wesensveränderung, Lähmungserscheinungen, Magen-Darm-Infektion, Tod
BbPi Bordetella
Parainfluenza
„Zwingerhusten“, mit Würgen verbundener Husten
  Borreliose Arthritis als Folge der Infektion
  Herpes Mitverantwortlich für das „Welpensterben“
  Leishmaniose Symmetrischer Haarverlust, Hautgeschwüre, Krallenverkrümmung, Leber-/ Darm-/Gelenks-/Nervenentzündung

Impfempfehlung von unserer Praxis

Grundimmunisierung

Als Grundimmunisierung von Welpen gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren.

6 Lebenswochen P (ggf. BbPi)
8 Lebenswochen SHPPi + L
12 Lebenswochen SHPPi + LT
16 Lebenswochen SHPPi + LT
15 Lebensmonaten SHPPi + LT

In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten Ihre Impfungen in denselben Abständen. Ab einem Alter von 16 Lebenswochen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von 3 bis 4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach 1 Jahr für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend.

 

Wiederholungsimpfungen

Wiederholungsimpfungen sind alle Impfungen, die nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung erfolgen. Leptospirose und Zwingerhusten sollten jährlich wiederholt werden. Staupe, Hepatitis und Parvovirose sollten ab dem 2. Lebensjahr in dreijährigem Rhythmus wiederholt werden.

 

Tollwutimpfung

In Deutschland gelten seit Änderung der Tollwutverordnung vom 20.Dezember 2005 die in den Packungsbeilagen genannten Wiederholungsimpftermine.

Unser Impfstoff ist für drei Jahre gültig, wenn der Hund bei der Impfung älter als 12 Lebenswochen ist. Generell ist unsere Empfehlung allerdings diese Impfung, wie oben unter „Grundimmunisierung“ beschrieben, mit 16 Lebenswochen und 15 Lebensmonaten zu wiederholen. Zudem muss erwähnt werden, dass die Tollwutimpfung erst nach 21 Tagen nach der Impfung ihre Gültigkeit erlangt. Dies muss bei Reisen oder dem Verkauf von Vierbeinern berücksichtigt werden.

 

Neue EU-Verordnung für das Reisen mit Heimtieren

„Konkretisiert wurden in Artikel 7 der Verordnung die Bedingungen nach denen Mitgliedstaaten die Einreise von nicht gegen Tollwut geimpften Jungtieren genehmigen können. Die Ausnahme gilt für Tiere, die entweder weniger als 12 Wochen alt sind und keine Tollwutschutzimpfung erhalten haben oder zwischen 12 und 16 Wochen alt sind und eine Tollwutschutzimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen.
Die Genehmigung darf allerdings nur dann erteilt werden, wenn entweder der Tierhalter oder eine ermächtigte Person eine unterzeichnete Erklärung gem. Muster in Anhang I, Teil 1, der Durchführungsverordnung vorlegt, aus der hervorgeht, dass die Heimtiere von ihrer Geburt an bis zum Zeitpunkt der Reise keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren für Tollwut empfänglicher Arten hatten oder die Heimtiere vom Muttertier begleitet werden, von dem sie noch abhängig sind, und anhand des Ausweises des begleitenden Muttertiers festgestellt werden kann, dass dieses vor ihrer Geburt eine Tollwutimpfung erhalten hat, die den Gültigkeitsvorschriften entsprach.“

Einige Länder erlauben Ausnahmen, wenn entsprechende Bescheinigungen vorhanden sind. Genaue Informationen bekommen Sie bei den Botschaften der entsprechenden Länder, dem Auswärtigen Amt oder heimischen Veterinärämtern.

Borreliose-Impfung

Die erste Impfung kann ab der 12. Lebenswoche erfolgen, am besten im Frühjahr vor der Zeckensaison. Um einen umfangreichen Impfschutz zu gewährleisten, erfolgt eine Wiederholungsimpfung nach 4 Wochen. Zusätzlich wird eine Auffrischungsimpfung im Herbst nach 4-6 Monaten zur Grundimmunisierung empfohlen. Die Wiederholungsimpfungen erfolgen danach jährlich im Frühjahr vor dem Höhepunkt der Zeckenaktivität (März/ April). Des Weiteren ist es wichtig, dass der Infektionsstatus Ihres Tieres bekannt sein muss. Hierzu kann in unserer Praxis eine Blutuntersuchung erfolgen. Eine optimale Zeckenprophylaxe ist dennoch unerlässlich, da die Borreliose-Impfung nicht zu 100% schützt und durch Zecken andere, gefährliche Krankheiten übertragen werden können.

Herpes-Impfung

Da Canines Herpesvirus mitverantwortlich für das Sterben von Welpen ist, empfehlen wir für Hundezuchten die Impfung der Muttertiere. Hierbei erfolgt die erste Impfung am Tag der ersten Läufigkeitskontrolle bzw. 7–10 Tage nach dem Deckakt. Eine zweite Impfung wird dann 14 Tage vor dem Geburtstermin injiziert.

Zwingerhusten (BbPi)-Impfung

Diese Impfung empfehlen wir für Züchter, Tiere mit erhöhtem Infektionsdruck oder nach vorheriger Beratung. Empfehlenswert ist diese Impfung auch für Tiere mit viel Kontakt zu Artgenossen z.B. in Tierpensionen oder Tierheimen. Mindestalter für diese Impfung ist die 3. Lebenswoche, danach erfolgt die Wiederholungsimpfung jährlich. Mit anderen Impfungen zusammen darf die BbPi-Impfung ab der 8. Lebenswoche angewandt werden. Zusätzlich ist es möglich, mindestens 72 Stunden, besser eine Woche vor einer zu erwartenden Exposition, wie z.B. Ausstellungen, zu impfen.

Katze

Impfungen für die Katze

Abkürzung Krankheit Krankheitsbild
RC Rhinotracheitis
Caliciviren/ Katzenschnupfen
Hohes Fieber, Hautgeschwüre an Ohren und Pfoten, Gelenkentzündungen, Blutveränderung
P Panleukopenie Verminderte Anzahl von weißen Blutkörperchen, blutige Magen-Darm-Erkrankung, oft tödlich
T Tollwut Wesensveränderung, Lähmungserscheinungen, Magen-Darm-Infektion, Tod
Chl Chlamydien Allgemeinbefinden ungestört, später Fieber, Abgeschlagenheit, Gewichtsverlust
FeLV Felines
Leukämievirus
Störung des Immunsystems, Tumorbildung
FIP Feline infektiöse Peritonitis Fieber, Fressunlust, oft tödlich

Impfempfehlung von unserer Praxis

Grundimmunisierung

Als Grundimmunisierung von Kitten gelten alle Impfungen in den ersten beiden Lebensjahren.

8 Lebenswochen RCP
12 Lebenswochen RCP, FeLV
Tollwut bei Freigängern
16 Lebenswochen RCP, FeLV
Tollwut bei Freigängern
15 Lebensmonaten RCP, FeLV
Tollwut bei Freigängern

In einem höheren Alter vorgestellte Tiere erhalten ihre Impfungen in denselben Abständen. Ab einem Alter von 16 Lebenswochen ist eine zweimalige Impfung im Abstand von 3-4 Wochen, gefolgt von einer weiteren Impfung nach 1 Jahr für eine erfolgreiche Grundimmunisierung ausreichend.

Wiederholungsimpfungen

Wiederholungsimpfungen sind alle Impfungen, die nach abgeschlossener Grundimmunisierung erfolgen. Bei Katzenschnupfen (RC) sind jährliche Wiederholungsimpfungen empfohlen. Für die Feline Panleukopenie (P) sind Wiederholungsimpfungen im Abstand von 3 Jahren ausreichend.

Tollwutimpfung

In Deutschland gelten seit Änderung der Tollwutverordnung vom 20.Dezember 2005 die in den Packungsbeilagen genannten Wiederholungsimpftermine. Da in Deutschland eine Vielzahl von Katzen ausschließlich in Wohnungen gehalten wird, ist eine Tollwutimpfung nicht zwingend erforderlich. Bei freilaufenden Katzen ist die Impfung jedoch empfohlen. Unser Impfstoff ist, wenn die Katze älter als 12 Lebenswochen ist, direkt für drei Jahre gültig und muss nicht wiederholt geimpft werden. Generell ist unsere Empfehlung allerdings diese Impfung, wie oben unter „Grundimmunisierung“ beschrieben, mit 16 Lebenswochen und 15 Lebensmonaten zu wiederholen. Zudem muss erwähnt werden, dass die Tollwutimpfung erst nach 21 Tagen nach der Impfung ihre Gültigkeit erlangt. Dies muss bei Reisen oder dem Verkauf von Vierbeinern berücksichtigt werden.

Chlamydien-Impfung

Die erste Impfung kann ab einem Alter von 8 oder 9 Lebenswochen erfolgen, gefolgt von einer zweiten Impfung 3 – 4 Wochen später. Die Dauer des Impfschutzes beträgt 1 Jahr. Diese Impfung ist nur nach Absprache oder bei hohem Infektionsdruck zu empfehlen.

Katzenleukose (FeLV)-Impfung

Diese Impfung ist vor allem für Freiläufer und für Katzen mit Kontakt zu anderen Katzen mit unbekanntem Impfstatus zu empfehlen. Bei unbekanntem FeLV-Status sollte eine Blutuntersuchung vorab durchgeführt werden, da FeLV-positive Katzen nicht geimpft werden sollten. Die Impfung bei einer infizierten Katze ist unwirksam. Das Mindestalter liegt in der Regel bei 8 Lebenswochen. Es erfolgen zwei Injektionen im Abstand von 3-4 Wochen. Da über die tatsächliche Dauer der Immunität nur wenige Daten vorliegen, wurde bislang eine jährliche Wiederholungsimpfung empfohlen. Es ist jedoch bekannt, dass die Wahrscheinlichkeit einer FeLV-Infektion mit dem Lebensalter der Katzen abnimmt. Katzen sind also in den ersten Lebensjahren besonders empfänglich für eine FeLV-Infektion und sollten gerade in dieser Zeit besonders geschützt sein. Längere Impfintervalle von 2 bis 3 Jahren sind erst für Katzen anzustreben, die älter als 3 bis 4 Jahre sind. Bei älteren Tieren muss über die Notwendigkeit einer Impfung individuell entschieden werden.

FiP-Impfung

Hierbei handelt es sich um einen intranasal zu applizierenden Lebendimpfstoff. Das Mindestalter der Katzen beträgt 16 Lebenswochen. Die Katzen erhalten zwei Impfungen im Abstand von 3 Wochen. Anschließend werden von den Herstellern jährliche Wiederholungsimpfungen empfohlen. Da die Wirksamkeit und die Dauer des Impfschutzes nicht bekannt ist, empfehlen wir diese Impfung nicht.

Kaninchen

Impfungen für Kaninchen

Abkürzung Krankheit Krankheitsbild
  Myxomatosevirus Schwellungen im Kopfbereich, knotige Wucherungen in der Haut, Fieber, Atem- und Schluckbeschwerden, führt ungeimpft in 90% der Fälle zum Tod
RHD Rabbit-Haemorrhagic-Disease-Virus Blutungen aus Nase und Maul, Schmerzen, Atemnot, blutiger Durchfall, sehr geringe Heilungschancen

Grundimmunisierung

Im Alter von

4–6 Lebenswochen Myxomatose, RHD


Dieser Impfstoff ist ab der ersten Injektion direkt für 1 Jahr wirksam.

Wiederholungsimpfungen

Bei Myxomatose und RHD wird eine Wiederholungsimpfung nach 12 Monaten empfohlen

Sonstiges

Fragen zur Besamung

Alle Informationen rund um das Thema Besamung, wie Samenversand, Samenfrieren oder richtiger Zeitpunkt der Besamung finden Sie unter www.hundesamenbank.de

Was mache ich, wenn ich ein Wildtier finde?

Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten - es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Nicht immer braucht ein Tier die Hilfe der Menschen. Nur verwaiste Jungtiere, verletzte oder kranke Tiere sind wirklich hilfsbedürftig.

Sind Sie in die Situation geraten, rasch Hilfe für verwaiste Wildtiere finden zu müssen, empfiehlt es sich, zunächst Kontakt zum örtlichen Tierschutzverein aufzunehmen. Auch wenn dieser selber keine Aufnahmemöglichkeit haben sollte, können die Mitarbeiter doch meist gute Pflegeadressen in der Nähe vermitteln. Darüber hinaus kann auch die örtliche Naturschutzbehörde mit geeigneten Adressen weiterhelfen.

Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen. Paragraph 45 (5) BNatSchG zufolge ist es allerdings zulässig, kranke oder verletzte Tiere vorübergehend aufzunehmen um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich wieder in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die zuständige Untere Naturschutzbehörde abzugeben. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, ist die Aufnahme des Tieres unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Informationen zum Schutzstatus stehen auf der Website www.wisia.de.

Nicht nur der Fund einer streng geschützten Wildtierart muss gemeldet werden. Wenn Sie ein verletztes oder verlassenes Wildschwein, einen Fuchs, einen Hasen, ein Reh oder ein anderes dem Jagdrecht unterliegendes Tier finden, müssen Sie die Jagdbehörde oder den zuständigen Jagdpächter verständigen. (Quelle: http://www.tierschutzbund.de/faq/artenschutz.html Stand 19.12.2014)

Ektoparasiten - Wie entferne ich Zecken?

Durch Zeckenbefall können gefährliche Krankheiten (z.B. Borreliose, Babesiose, in südlichen Ländern Ehrlichiose) auf Hunde übertragen werden. Der Hundehalter sollte sich deshalb bei seinem Tierarzt über die Möglichkeiten der Prophylaxe informieren und seinen Hund vom Frühjahr bis in den Spätherbst ausreichend gegen Zecken schützen. Auch sollte der Besitzer seinen Hund nach jedem Spaziergang bzw. nach dem Aufenthalt im Freien regelmäßig auf Zecken untersuchen. Hierzu eignet sich ein Flohkamm oder ein helles Tuch, mit dem man über das Fell des Vierbeiners streicht.

Sollte sich einmal trotz vorbeugender Maßnahmen eine Zecke in der Haut eines Hundes festgesetzt haben, wird diese vorsichtig mit Daumen und Zeigefinger bzw. mit Hilfe einer im Zoofachhandel erhältlichen Zeckenzange entfernt. Dazu wird die Zeckenzange so nah wie möglich an der Haut des Hundes angesetzt, dann wird die Zecke herausgezogen (ggf. mit einer leichten Drehung). Wichtig ist, dass die Zecke nicht zerdrückt wird, damit der Speichel der Zecke nicht in die Blutbahn abgegeben wird und ggf. damit die von Zecken übertragenden Krankheitserreger auf den Hund übergehen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass der Zeckenkopf mit entfernt wird, damit sich die Bissstelle nicht entzündet.

Angemerkt sei, dass keinesfalls Öl oder Alkohol auf die fest sitzende Zecke geträufelt werden sollte. Leider gilt dieser "Tipp" immer noch als bewährtes Hausmittel. Eine derartige Maßnahme setzt den Parasiten unter Stress und das Tier lehrt den gesamten Darminhalt in die Blutbahn seines Wirtes, so dass erst recht die Gefahr einer Übertragung von eventuell vorhandenen Krankheitserregern besteht.

Reisen mit Tieren

Durch Zeckenbefall können gefährliche Krankheiten (z.B. Borreliose, Babesiose, in südlichen Ländern Ehrlichiose) auf Hunde übertragen werden. Der Hundehalter sollte sich deshalb bei seinem Tierarzt über die Möglichkeiten der Prophylaxe informieren und seinen Hund vom Frühjahr bis in den Spätherbst ausreichend gegen Zecken schützen. Auch sollte der Besitzer seinen Hund nach jedem Spaziergang bzw. nach dem Aufenthalt im Freien regelmäßig auf Zecken untersuchen. Hierzu eignet sich ein Flohkamm oder ein helles Tuch, mit dem man über das Fell des Vierbeiners streicht.

Sollte sich einmal trotz vorbeugender Maßnahmen eine Zecke in der Haut eines Hundes festgesetzt haben, wird diese vorsichtig mit Daumen und Zeigefinger bzw. mit Hilfe einer im Zoofachhandel erhältlichen Zeckenzange entfernt. Dazu wird die Zeckenzange so nah wie möglich an der Haut des Hundes angesetzt, dann wird die Zecke herausgezogen (ggf. mit einer leichten Drehung). Wichtig ist, dass die Zecke nicht zerdrückt wird, damit der Speichel der Zecke nicht in die Blutbahn abgegeben wird und ggf. damit die von Zecken übertragenden Krankheitserreger auf den Hund übergehen. Auch sollte darauf geachtet werden, dass der Zeckenkopf mit entfernt wird, damit sich die Bissstelle nicht entzündet.

Angemerkt sei, dass keinesfalls Öl oder Alkohol auf die fest sitzende Zecke geträufelt werden sollte. Leider gilt dieser "Tipp" immer noch als bewährtes Hausmittel. Eine derartige Maßnahme setzt den Parasiten unter Stress und das Tier lehrt den gesamten Darminhalt in die Blutbahn seines Wirtes, so dass erst recht die Gefahr einer Übertragung von eventuell vorhandenen Krankheitserregern besteht.

TIERARZTPRAXIS AM DORNEY
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44149 Dortmund-Kley

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TERMINSPRECHSTUNDE

Mo–Fr

8.00   –

18.00 Uhr

Sa

9.00   –

12.00 Uhr

NOTFÄLLE
Für lebensbedrohliche Notfälle sind wir unter der
Notdienstnummer 0172 540 320 3
von Mo–Fr zwischen 8.00 und 20.00 Uhr sowie
Sa von 8.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.